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AGB Werbung aktuell

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Liefer- und Zahlungsbedingungen)


Werbung aktuell Inhaber Andreas Schuy


1. Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.


2. Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten trägt der Käufer. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet. Die Ware wird
unversichert versandt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen. Wird vom Käufer Ware zur weiteren Verarbeitung dem Verkäufer übersandt und geschieht dies nicht frei, ist der Verkäufer berechtigt, je Warensendung neben den Transportkosten weitere € 5
Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Liefertermine haben nur Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich vom Verkäufer bestätigt worden sind. Bei Einwirkung höherer Gewalt oder Lieferverzögerung durch einen
Vorlieferanten wird eine zugesagte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarungen um die Dauer der Behinderung verlängert. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem
Fall ausgeschlossen.


3. Mit Mängeln behaftete Ware ist spätestens binnen 7 Tagen zurückzusenden. Bei späterem Wareneingang werden keinerlei Reklamationen anerkannt. Handelsübliche oder geringe Änderungen in
Qualität dürfen nicht beanstandet werden. Bei Lohnarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose
Nacharbeit verlangen. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um Preiswert- und nicht um Konfektionsware handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier nicht statthaft.


4. Die Rechnung wird am Versandtag erstellt. Eine Valutierung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug, da Lohnarbeit. Als Datum der Rechnungslegung gilt bei Banküberweisungen der Tag der Gutschrift bei der Bank des Verkäufers. Zahlungen werden stets zur Begleichung der älteren fälligen Schulden zzgl. aufgelaufener Verzugszinsen und Mahnkosten verwendet.


5. Bei Zahlungen nach Fälligkeit der Rechnungen werden Verzugszinsen in Höhe dem Verkäufer berechneten Bankgebühren berechnet. Für jede Zahlungserinnerung durch den Verkäufer werden € 7 durch den Verkäufer in Rechnung gestellt.


6. Rechnungen können nur Bar, mit Scheck oder durch Überweisung gezahlt werden. Aufrechnungen mit Gegenkäufen oder die Zurückhaltung von Teilbeträgen ist unzulässig.


7. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der
laufende Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlung einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.


8. Alle angegebenen Angebote des Verkäufers sind freibleibend Zwischenverkauf von Posten vorbehalten.


9. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile ihre Gültigkeit verlieren.


10. Patente, Wasserzeichen , usw.: Werbung aktuell Inhaber Andreas Schuy kann nicht haftbar gemacht werden für Kosten oder Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Wasserzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden ergeben. Werbung aktuell ist also weder dem Kunden noch dritten gegenüber verantwortlich für die Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte Zeichnung, ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder Warenzeichen verletzen. Dies gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als Druckauftrag eingereicht hat. Der Kunde ist also selbst für das Copyright verantwortlich und stellt Grafik-Idee von allen Ansprüchen von dritter Seite frei, die sich aus dem Vorwurf missbräuchlicher Verwendung ergeben sollten. Dies gilt auch, wenn Werbung aktuell zur grafischen und/oder technischen Gestaltung vom Kunden konsultiert wurde.

11.Gerichtsstand ist Montabaur

 

 

 

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